Die Präsentationen sind bis spätestens 01.09.2017 zu übermitteln.
Die Angaben zur technischen und audiovisuellen Infrastruktur für die
Präsentationen in Graz sind als Download nebenstehend verfügbar.
Die Präsentationen per Mail (max. 15MB) an m.enzi@tugraz.at übermitteln.
Bei größeren Präsentationen oder Präsentationen mit Filmen bitte den
Die Vortragsdauer beträgt 25 Minuten, berücksichtigen sie dies bitte bei der
Vortragserstellung.
Vorgaben zur gedruckten Version in der Tagungsbroschüre und zum
Artikel der
Die Manuskripte (Veröffentlichung) sind bis 28.4.2017 zu übermitteln-
- ausgefülltes Datenblatt
- Langfassung des Beitrages
Genauere Angaben sind den folgenden Zeilen zu entnehmen.
9 Fragen zur Abfassung eines Beitrags
Sie reichen ein Manuskript als Datei per E-Mail
oder auf einem Datenträger ein. Dabei müssen die unter 1. bis 9. aufgeführten
Bedingungen von Ihnen eingehalten werden. Der Redakteur bearbeitet Ihren Beitrag
und stimmt sich dabei mit Ihnen ab.
Vor dem Druck erhalten Sie einen Revisions-Ausdruck mit dem fertig gestellten Beitrag,
so wie er im Heft erscheinen soll.
Bitte kontrollieren Sie, ob Fehler bei der Übertragung entstanden sind. Die
Druckfreigabe erfolgt entweder durch Ihre Zustimmung oder nach Ablauf einer
vereinbarten Frist. Nach Erscheinen Ihres Beitrags im Heft erhalten Sie die
Belegexemplare.
1. Wie soll der Text geliefert werden?
Alle Texte bitte ausschließlich als Worddatei erstellen. Den Fließtext bitte fortlaufend
ohne Zeilenumbruch schreiben.
Die Überschrift muss in Deutsch und Englisch erstellt sein. Die Überschrift darf keine
Firmennamen enthalten. Der Text sollte maximal 25 000 Zeichen mit Leerzeichen
umfassen. In den Autorenhinweisen finden Sie weitere Einzelheiten zur Abfassung des
Textes.
2. Welche Dateiformate sind für die Abbildungen und Tabellen zulässig?
Verwenden Sie nur die Formate PDF, TIFF, EPS oder JPG mit mindestens 300 dpi
Auflösung. Bilder, die in Worddokumenten eingebunden sind, sind für den Druck nicht
zu gebrauchen. Tabellen können als Word-Tabellen in den Text integriert werden, oder
gesondert als Word- oder Excel-Datei beigefügt werden.
3. Wie viele Bilder darf der Beitrag enthalten?
Bitte bedenken Sie bei der Konzeption Ihres Beitrags, dass, je nach Größe, nur
maximal etwa drei Bilder auf einer Seite platziert werden können. Gleichzeitig sollen
sich in einer fachwissenschaftlichen Zeitschrift die Bilder und die Hinweise im Text
immer auf derselben Seite befinden. Sie können daher in der Regel nicht mehr als drei
Bildhinweise in einem kurzen Absatz unterbringen.
4. Wie soll die Zusammenfassung aussehen?
Die Zusammenfassung wird dem Beitrag vorangestellt und soll nicht mehr als 1000
Zeichen haben. Die Zusammenfassung ist kein Fazit, sondern eine kurze
Inhaltsangabe. Sie muss in Deutsch und Englisch (Abstract) eingereicht werden.
5. Was gehört in die Vita?
Die Vita ist ein kurzer Lebenslauf aller Autoren (von den Autoren geschrieben): Name
(Lebensalter). Akademischer Grad, Vor- und Zuname, Ausbildung bzw. Studium mit
Fachrichtung in/an Bildungseinrichtung, ggf. Promotion in/an Bildungseinrichtung,
berufliche Positionen mit Angabe Firma und Firmensitz (von/bis, von/bis usw., jetzige
Tätigkeit, Dienst-/ev. Privatanschrift, E-Mail-Adresse sowie Portätbild(er) des/der
Verfasser(s) in minimaler Auflösung von 300 dpi.
6. Was gehört außerdem unbedingt dazu?
Für die weitere Bearbeitung des Beitrags und des Inhaltsverzeichnisses benötigen wir
unbedingt eine Datei mit der Aufstellung aller Firmen, Hersteller und Dienstleister, die
mit Ihrem Beitrag in Zusammenhang stehen.
Nachdem der Redakteur Ihren Beitrag in Abstimmung mit Ihnen fertig bearbeitet hat,
wird im Verlag der Umbruch erstellt, also Text und die Bilder werden so gestaltet, wie
sie dann später in der Zeitschrift erscheinen. Bevor gedruckt wird, erhalten Sie und der
Redakteur hiervon einen Ausdruck oder eine PDF-Datei. Dieser Revisionsumbruch dient
ausschließlich dazu, Übertragungs- und Setzfehler zu korrigieren. Ihre Korrekturen
teilen Sie bitte dem zuständigen Redakteur mit. Inhaltliche Änderungen und
Umstellungen sind hier nicht mehr möglich.
8. Wie erfolgt die Druckfreigabe?
Die Druckfreigabe erfolgt entweder dadurch, dass Sie diese nach Erhalt des
Revisionsexemplars über den bearbeitenden Redakteur ausdrücklich erteilen, oder
durch Ablauf einer vereinbarten Frist.
Mit der Annahme des Manuskriptes durch den Verlag bzw. die Redaktion schließen der
Verlag und der Autor einen Verlagsvertrag. Dieser Vertrag regelt im Wesentlichen
Urheberrecht sowie das Veröffentlichungsrecht. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der
Anlage.